Freistellung
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Eine Freistellung
zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
§48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz (EStG)
liegt selbstverständlich vor.
Steuer-Nr. 151/164/47204
§48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz (EStG)
liegt selbstverständlich vor.
Steuer-Nr. 151/164/47204